AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertrag)
Allgemeines
Für alle künftigen Verträge zwischen uns (Ludwig Kameraverleih GmbH) und dem Kunden, welche die Vermietung von Geräten (Mietgegenstand) und, in sinngemäßer Anwendung, deren leihweise Überlassung, zum Gegenstand haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns bindend. Dies gilt auch für die von uns genannten Fristen und Termine. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
Preise/Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind verstehen sich in EURO und richten sich nach der am Tage des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichungen von diesen Listenpreisen in Form von Skonto, Sondervereinbarungen, Pauschalpreisen, Rabatten, Ratenzahlungsvereinbarungen oder anderen Preisabsprachen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Abbrechnung
Die Miete wird nach Tagessätzen berechnet.
Die Miete beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand vereinbarungsgemäß unsere Betriebs- stätte verlässt oder in der Betriebsstätte bereitgestellt wurde. Die Miete endet mit dem Tag der Rückgabe, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Soweit der Mietgegenstand vor 14 Uhr aus- oder nach 10 Uhr zurückgeliefert werden, wird der volle Tagesmiet- preis berechnet. Eine Pflicht zur Nutzung des Mietgegenstands besteht nicht, daher werden alle Tage berechnet, auch wenn der Mietgegenstand nicht benutzt wird.
Für den Fall, dass der Mietgegenstand erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrags und dem Tag, an dem der Mietgegenstand wieder an unserer jeweiligen Betriebsstätte oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, die Mietpreise gemäß der aktuell gültigen Preisliste als Nutzungsentgelt vereinbart.
Die Miete ist ausschließlich die Gegenleistung des Kunden für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstands. Alle weiteren Kosten für Versand und Verpackung, Verschleiß und Verbrauch werden gesondert in Rechnung gestellt.
Stornierung
Wird ein bestätigter Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit durch den Kunden storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Mietgebühren zu zahlen. Bei Stornierung des Auftrags am Auslieferungstermin oder bei vorzeitiger Rückgabe während des Abrechnungszeitraums sind die gesamten Mietgebühren zu entrichten. Befindet sich der Kunde hinsichtlich früherer Aufträge in Zahlungsverzug, so können wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Rechte und Pflichten des Kunden
Obliegenheiten für den Mietgebrauch
Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss unaufgefordert über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Einsatzort des Mietgegen- stands genau Auskunft zu erteilen. Auf außergewöhnliche Umstände und Aufnahmeformen ist hinzuweisen.
Der Mietgegenstand darf nur von fachkundigem Personal bedient werden. Dieses ist auf die, dem Mietvertrag zugrundeliegenden Verpflichtungen des Kunden hinzuweisen. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Der Einsatz des Mietgegenstands in Unruhegebieten, insbesondere in Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten, bei gewalttätigen Ausschreitungen, sowie in Katastrophengebieten und das Aussetzen radioaktiver Strahlung ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz des Mietgegenstands zu treffen, insbesondere zum Schutz vor Witterungseinflüssen, wie Hitze, starker Sonneneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit, Meerwasser, oder Regen, etc., sowie zum Schutz bei Luft-, Fahrzeug-, Hochgebirgs-, Unterwasser-, Hochsee- oder Stuntaufnahmen. Er hat sich rechtzeitig über drohende Wetterwechsel und extreme Drehverhältnisse zu informieren und den Mietgegenstand entsprechend zu schützen und gegebenenfalls zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig gegen Abhandenkommen und Diebstahl zu sichern. Der Mietgegenstand ist beim Be- und Entladen, sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen.
Eine gewerbliche Weitervermietung durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen gelten die AGB des Fahrzeughalters. Diese stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
Übergabe an den Kunden
Der Kunde hat sich bei Übernahme des Mietgegenstands bzw. bei Versand nach Erhalt des Mietgegenstands von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand des Mietgegenstands zu überzeugen. Eine etwaige Mangelhaftigkeit des Mietgegenstands ist uns unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haften wir nicht mehr für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit des Mietgegenstands oder für Mangelfolgeschäden. Die Übernahme des Mietgegenstands ohne eine Anzeige von Mängeln gilt als Bestätigung der Vollständigkeit sowie des einwandfreien Zustands. Bei Vorliegen von bei der Übergabe nicht erkennbaren Mängeln bleibt es dem Kunden vorbehalten auch später den Nachweis zu erbringen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren.
Die Transportgefahr geht in jedem Fall mit Verlassen des vertraglich vereinbarten Abholortes auf den Kunden über. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstands eine Kaution in Höhe des Gesamtwertes des Mietgegenstands zu erheben.
Rückgabe
Bei Ablauf der Mietzeit hat der Kunde den Mietgegenstand unbeschädigt, gereinigt, betriebsfähig und vollständig zurückzugeben. Die Rücknahme des Mietgegenstands durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt einer Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands. Wir behalten uns eine ausführliche Prüfung des Mietgegenstands und bei dessen Beschädigung die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor. Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe des Mietgegenstands verpflichtet, uns auf eventuelle Schäden an dem Mietgegenstand unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält.
Beanstandungen
Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Zugang schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten sind sie gegenstandslos.
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet vom Versand- /Abholtag bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe an uns in der jeweiligen Betriebsstätte oder am vereinbarten Ort für Beschädigungen, den Verlust oder den Untergang des Mietgegenstands und dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallsschäden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt wird. Der Kunde haftet für die vom Mietgegenstand ausgehende Betriebsgefahr, sofern diese nicht auf einen Mangel des Mietgegenstandes zurückzuführen ist. Der Kunde hat uns von durch ihn verschuldete Schadensersatzansprüche oder Forderungen Dritter freizustellen, die diese gegen uns geltend machen. Dies gilt insbesondere, soweit wir wegen einer vom Kunde verantworteten Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Anspruch genommen werden. Reparatureingriffe des Kunden sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadensersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch uns veranlasst bzw. vorgenommen.
Der Kunde haftet (i) im Falle des Verlustes oder des Unterganges des Mietgegenstands auf Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines gleichen Geräts; diese Ersatzpflicht gilt auch dann, wenn der Umfang der Beschädigung einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich kommt, (ii) im Falle von Beschädigungen auf Schadensersatz für Reparaturkosten zuzüglich eines eventuellen Wertminderungsbetrags sowie eines Nutzungsausfalls in Höhe des während des Reparaturzeitraums anfallenden Mietzinses sowie (iii) im Falle einer Beschlagnahme des Mietgegenstands auf Schadensersatz in Höhe des Mietausfalles bis zur Rückgabe an uns, oder bei Totalverlust in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines gleichen Geräts. Auftretende Störungen, Unfälle, Schäden, Mängel, der Verlust oder der Untergang des Mietgegenstands sind unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Kenntnisnahme des Ereignisses uns und – im Falle von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte zusätzlich der Polizei – zu melden. Auf unser Verlangen hat der Kunde eine Stellungnahme in Textform abzugeben. Der Kunde hat bei der Schadensabwicklung eine Mitwirkungspflicht.
Unsere Haftung
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der Mietgegenstand der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügt. Es ist allein Sache des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm gewünschte Ergebnis mit dem Mietgegenstand auch erzielt werden kann.
Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die schädigende Handlung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben oder der Verletzung von Kardinalspflichten. Außer in den in vorstehendem Satz genannten Fällen sind die Schadensersatzpflichten auf einen Betrag in Höhe des Mietzinses, der für einen Tag fällig wäre, begrenzt. Die weitere Haftung bspw. für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen.
Für Gegenstände des Mieters, welche sich in unseren Räumen befinden oder dort gelagert werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. Wetter, Streik der Zulieferer, Aussperrung, Materialknappheit, behördliche Anordnungen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Versicherung
Durch Abschluss eines von uns angebotenen Premium Schutzes kann der Kunde seine Haftung für Schäden an dem Mietgegenstand (einschließlich Generatoren) auf EURO 500,00 pro Schadensfall beschränken. Für den Abschluss des Premium Schutzes erheben wir während des Mietzeitraums eine Gebühr in Höhe von 5,0 Prozent auf die in unseren Preislisten genannten Mietpreise. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung durch Dritte und sonstigem Abhandenkommen des Mietgegenstands, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Nutzung des Mietgegenstands bei Stuntaufnahmen sowie bei Einsatz in Kraft-, Wasser und Luftfahrzeugen (einschließlich Drohnen); in diesen Fällen haftet der Kunde bis zu EURO 25.000 pro Schadensfall.
Entscheidet sich der Mieter gegen den Abschluss eines Premium Schutzes, so ist er verpflichtet, auf eigene Kosten für den Mietgegenstand eine Versicherung zum Neuwert abzuschließen, die dem unsererseits abgeschlossenen Versicherungsschutz entspricht, und diesen für die Dauer der Mietzeit aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist uns unaufgefordert durch Vorlage des Versicherungsscheins nachzuweisen (Eigenversicherung). Der Mieter tritt seine Rechte gegen den Versicherer zur Sicherung unserer Forderung an uns ab und zeigt die Abtretung dem Versicherer an. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Abschluss eines Premium Schutzes ist im Falle einer gewerblichen Weitervermietung des Mietgegenstands ausgeschlossen. Der Mieter hat diese stets seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über diese Versicherung abzuwickeln.
Bei Fahrzeugen (Ausnahme: selbstfahrende Stromerzeuger) besteht eine KFZ-Versicherung über den Halter des Fahrzeugs; in diesem Fall trägt der Kunde bei Schäden an der Außenhülle des Fahrzeugs keine Selbstbeteiligung; für alle anderen Schäden ist der Kunde in vollem Umfang haftbar.
Verzug
Bei nicht fristgemäßer Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Eine Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt hiervon unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Es kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Datenschutz
Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der Geschäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verarbeitet. Diese Kundendaten werden intern an unsere Mitarbeiter sowie gegebenenfalls zweckgebunden an externe Geschäftspartner übermittelt.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine Daten daneben auch für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Der Mieter kann hierfür jederzeit sein Einverständnis widerrufen.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass unsere Leistungen bis auf Widerruf auf elektronischem Wege abgerechnet werden. Dies umfasst explizit den Versand elektronisch verfasster Rechnungen, Gutschriften und ggf. auch Mahnungen bei gleichzeitigem Verzicht auf Papierversand.
Die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO wird gewährleistet. Dies gilt bei der zweckgebundenen Übermittlung an Dritte.
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schriftform
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sonder- vermögen wird München als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist stets München.Die vorstehenden Bedingungen können nur mittels schriftlicher Vereinbarung abgeändert oder bestätigt werden. Dies gilt auch, soweit diese Schriftformklausel davon betroffen ist.
Salvatorische Klausel
Die Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen wird nicht dadurch berührt, dass eine oder mehrere der Klauseln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollte. Für diesen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung zu vereinbaren.
Stand 01. Januar 2025